Familien-Rechtsbeistand
Trennung und Scheidung
Adoption und Pflegschaft
Besitzrecht
Verwandte u. andere Angehörige
Minderjährige und Geschäftsunfähige
Alternativen zur Ehegemeinschaft
Rechtlich gesehen wird eine Familie mit dem Akt der Verehelichung gegründet; es handelt sich dabei um eine Rechtshandlung, die bezüglich Form und Inhalt zusammenhängt.
Das bedeutet, dass die bloße Erklärung der Ehepartner, sich entweder zum Ehemann oder zur Ehefrau zu nehmen, auch die Anerkennung der im "Familien-Recht" verankerten Gesetze einschließt, jedoch ohne die Möglichkeit, hier irgendwelche Bedingungen zu stellen.
Mit dem Akt der Eheschließung werden automatisch die Beziehungen innerhalb der Ehe, der Verwandtschaft und anderer Angehöriger mit allen daraus resultierenden Rechten, Pflichten und finanziellen Obligationen etabliert.
Was die Beziehung innerhalb der Ehe angeht, so können die Ehegatten in Betreff auf Besitzverhältnisse den Stand der "Gütertrennung" wählen, im Gegensatz zum Stand der gesetzlichen "Gütergemeinschaft; sie können einen Besitz-Fonds gründen und durch den "Trust" die registrierten Immobilien und Mobilien festlegen, um schutzwürdige Eigentumsverhältnisse im familiären Bereich durchzusetzen.
Die Kanzlei wird die entsprechenden juristischen Regelungen für jeden einzelnen Fall klar und verständlich darlegen und ermöglicht es dadurch, dass Sie mit Vertrauen und in voller Kenntnis der Sachlage die wichtigsten Entscheidungen gegenüber dem Ehegatten, den Kindern, Verwandten und sonstigen Angehörigen treffen können.
Wenn Sie weitere Informationen brauchen oder Sie möchten die beste Lösung finden, können Sie sofort einen Termin mit der Rechtsanwalt Paola Albieri vereinbaren, mittels Kundendienst.